IV-2026 Führen und Leiten von Einheiten in Zugstärke (MA NVZF 261019)

  • Die Führungsausbildung „AV12-Führen und Leiten von Einheiten in Zugstärke“ soll die Teilnehmenden befähigen, eine taktische Einheit in der Führungsstufe B gem. Dienstvorschrift 100 oder von drei bis fünf Gruppen im operativen Einsatz im Zivil- und Katastrophenschutz bzw. in den Einsatzdiensten zu führen sowie im täglichen Dienst zu leiten.

    Im Führungslehrgang werden die führungs- und einsatztaktischen sowie fachbezogenen und methodischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Führen von sanitäts- und betreuungsdienstlichen Einheiten der Führungsstufe B (gem. DV100) im Zivil-/ Katastrophenschutz und Einsatzdiensten vermittelt. Die Ausbildung soll weiterhin dazu dienen, die Führungspersönlichkeit zu fördern.

    Der Lehrgang richtet sich an erfahrene AV11-Unterführer/innen des Malteser Hilfsdienstes, die für die Führungsfunktion Zugführer/in oder in der Stellvertretung vorgesehen sind.

    Die Anmeldung und Teilnahme am Lehrgang ist nur mit dem Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich:
    • Mindestalter: 25 Jahre sowie persönliche Eignung zur Ausführung der vorgesehenen Funktion und Tätigkeit.
    • vollständig abgeschlossene AV11-Malteser-Unterführerausbildung mit mind. zweijähriger Einsatzerfahrung (Praxisphase):
    o Nachweis über die Grund- und Fachausbildungen im sanitäts- und betreuungsdienstlichen Zivil- und Katastrophenschutz
    - Malteser Grundausbildung (MGA), ggfs. Katastrophenschutz-Grundausbildung (AV10.1.2) gem. länderspezifischer Regelung
    - BOS-Sprechfunkerlehrgang (AV15) gem. länderspezifischer Regelungen
    - standardisierte CBRN-Ausbildung (AV 10.2.2) – Pflicht bei der Besetzung von Bundeseinheiten
    - Fachausbildung im Sanitäts- / Betreuungswesen (bspw. Einsatzsanitäter/in, Betreuungshelfer/in, Feldköchin/-koch etc.)
    o Nachweis über Grundkenntnisse der Methodik und Didaktik im sanitäts- / betreuungsdienstlichen Kontext des Zivil-/Katastrophenschutzes:
    - Erste-Hilfe-Ausbildungsberechtigung (Block B & C)
    - oder: sog. KatS-B-Lehrgang bzw. Lehrgang Ausbilder/in Einsatzdienste
    - oder: Befähigung als Lehrkraft an berufs- oder allgemeinbildenden Schulen (entsprechende abgeschlossene Hochschulausbildung mit Masterabschluss bzw. Lehramtsbefähigung i.S. des jeweiligen Landesrechts) sowie mit berufspraktischer Tätigkeit. Hinweis: Nicht anerkannt werden können andere Qualifikationen wie bspw. IHK-Ausbilder bzw. AEVO, Praxisanleiter im Rettungsdienst oder Pflege etc.
    • Abgeschlossene Malteser (Aufbau-)Schulung „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“ (8-UE), nicht älter als fünf Jahre.

    Eine Anmeldung ist nach vorheriger Zustimmung der Diözesen (Referate Einsatzdienste) möglich und erfolgt gesammelt über die Regionalverantwortlichen an die Malteser Akademie. Der Versand der Teilnahmeeinladungen erfolgt i.d.R. sechs Wochen vor Beginn des Lehrganges.
    Es gilt das seit 2016 abgestimmte regionale Kontingentverfahren, d.h. dass je Region festgelegte Lehrgangsplätze vorgesehen sind. Dieses Verfahren erlaubt eine erkennbar bedarfsgerechtere und nachvollziehbare Verteilung von Lehrgangsplätzen gegenüber den Diözesen. Darüber hinaus ermöglicht besonders dieses Verfahren Ehrenamtlichen eine verbindliche Planung und Terminierung für eine zeitnahe Lehrgangsteilnahme.

    Eine Anmeldung ist nach vorheriger Zustimmung der Diözesen (Referate Einsatzdienste) möglich und erfolgt gesammelt über die Regionalverantwortlichen an die Malteser Akademie. Der Versand der Teilnahmeeinladungen erfolgt i.d.R. sechs Wochen vor Beginn des Lehrganges.
    Es gilt das seit 2016 abgestimmte regionale Kontingentverfahren. Es erlaubt im Allgemeinen eine erkennbar bedarfsgerechtere und nachvollziehbare Verteilung von Lehrgangsplätzen der Regionen gegenüber den Diözesen. Darüber hinaus ermöglicht es besonders Ehrenamtlichen eine verbindliche Planung und Terminierung für eine zeitnahe Lehrgangsteilnahme. Das Kontingentverfahren bedeutet, dass je Region festgelegte Lehrgangsplätze vorgesehen sind, sofern die Eingangsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind. Bei einer Anmeldung gegenüber der Diözese bzw. Region sind die Teilnahmevoraussetzungen vollständig nachzuweisen sowie zum ersten Lehrgangstag der Lehrgangsleitung ausgedruckt oder digital vorzulegen.
    Die oben genannten Voraussetzungen entsprechen– mit Ausnahme der Aufbauschulung zur „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“ sowie der abgeschlossenen Unterführerausbildung mit zweijähriger Praxiserfahrung – bereits den Zugangsvoraussetzungen für den Malteser-AV11-Unterführerlehrgang. Als hartes Auswahlkriterium gilt hierbei der Nachweis über die Grundkenntnisse der Methodik/Didaktik sowie der absolvierten 8-UE-Präventionsschulung.
    Bei fehlender Voraussetzung kann eine Teilnahme durch die Lehrgangsleitung verwehrt werden. Über einzelne begründete Ausnahmen zu den o.g. Voraussetzungen entscheidet die Bundesebene im Einzelfall auf Antrag des zuständigen Referats der Diözese und im Benehmen mit der Region sowie vor Meldeschluss zum jeweiligen Lehrgang,

    In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit Bildungsurlaub für die Veranstaltung zu beantragen. Aufgrund der unterschiedlichen landesspezifischen Regelungen ist eine Beantragung immer nur nach vorheriger Prüfung im Einzelfall möglich und muss wegen Ausschlussfristen von mindestens 12 Wochen früher beantragt werden. Bei Wunsch nach Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung wenden Sie sich bitte frühzeitig zur weiteren Klärung an die zuständige Diözese, die dann den Kontakt zur Malteser Zentrale aufnimmt.

    Der Gesamtumfang des Lehrganges beträgt 62 Unterrichtseinheiten und gliedert sich in einer strukturierten Vorlernphase und einer Präsenzwoche jeweils von Montag, 09:00 Uhr bis Sonntag, 13:00 Uhr.
    Die Anreise zum Seminar ist i.d.R. am Vortag (Sonntag, bis 18.30 Uhr) des Lehrgangsbeginns. Die Unterbringung erfolgt in Appartements mit Doppelbelegung.

    Seminarpreis inkl. Unterkunft/Verpflegung: 920,- €

    Inhaltliche Verantwortung:
    Malteser Hilfsdienst e.V., Generalsekretariat, Bereich Notfallvorsorge, Abteilung KatS-Einsatzdienste.

  • Inhalte:
    Erweiterte führungs- und einsatztaktische Grundlagen mit zivilschutzbezogener Ergänzung für den Katastrophenschutz, gemäß Malteser Ausbildungsvorschrift AV 12 und DV 100.
Leitung:
Bereich Notfallvorsorge, Abteilung Katastrophenschutz / Einsatzdienste


Zielgruppe:
Führungskräfte die als Zugführer oder Zugführerin, stv. Zugführer/Zugführerin oder Leitende von bspw. SEG, RHS, etc. oder deren Stellvertretende vorgesehen / tätig sind.


Anmeldeschluss: 31.08.2026

Max. Personenzahl: 18

Seminarbeitrag: 920,00 €

Termin

19.10.2026, 09:00 Uhr - 25.10.2026, 13:00 Uhr

Ort

Malteser Kommende Ehreshoven 27 51766 Engelskirchen